AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Festival „Grand Soul Supreme”
Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Erwerb von Tickets für das von KJP veranstaltete dreitägige Musikfestival „Grand Soul Supreme” mit Live-Acts und DJ-Sets aus den Bereichen Soul, Funk und Disco sowie den Besuch der Veranstaltung im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand [betrieben durch die Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, Seestr. 1, 23758 Weissenhäuser Strand (nachfolgend „WHS”)].
Veranstalterin ist die KJ Projects GmbH, Lerchenstraße 12, 22767 Hamburg (nachfolgend „KJP”).
Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert Kund:In die Geltung dieser AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB von KJP sind jederzeit auf der Internetseite der Veranstaltung einsehbar.
Teil A – Ticketerwerb
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese AGB gelten für den Erwerb sämtlicher Ticketarten für das Festival „Grand Soul Supreme”, insbesondere Tagestickets, Wochenendtickets und Kombitickets (Ticket mit Übernachtung in einer Unterkunft von WHS).
1.2 Vertragspartner von Kund:In ist KJP, KJ Projects GmbH, Lerchenstraße 12, 22767 Hamburg.
1.3 a) Die Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH („KJK“), Lerchenstraße 12, 22767 Hamburg ist von KJP beauftragt, reine Veranstaltungstickets ohne Mietanteil (betr. Kombitickets s. Teil A – Ziffer 1.3.b) im Namen und für Rechnung von KJP an Kund:In zu verkaufen und alle im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Willenserklärungen namens KJP abzugeben und entgegenzunehmen (§ 164 Abs. 1 BGB). Durch den Abschluss des Kaufvertrags über ein reines Veranstaltungsticket über KJK kommt der Vertrag unmittelbar zwischen Kund:In und KJP zustande. Sämtliche Zahlungen sind insoweit an KJK zu leisten. KJP ermächtigt KJK, Kaufpreiszahlungen von Kund:In als Empfangsberechtigte im Sinne des § 362 Abs. 2 i.V.m. § 185 Abs. 1 BGB mit schuldbefreiender Wirkung für Rechnung von KJP entgegenzunehmen. Zahlungen von Kund:In an KJK erfüllen die gegenüber KJP bestehende Kaufpreisverbindlichkeit mit befreiender Wirkung.
b) Die Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG, Seestr. 1, 23758 Weissenhäuser Strand (nachfolgend „WHS“), ist von KJP bevollmächtigt, Kombitickets im Namen und für Rechnung von KJP an Kund:In zu verkaufen und alle im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Willenserklärungen namens KJP abzugeben und entgegenzunehmen (§ 164 Abs. 1 BGB). Durch den Abschluss des Kaufvertrags über ein Kombiticket über WHS kommt der Vertrag unmittelbar zwischen Kund:In und KJP zustande. Sämtliche Zahlungen für Kombitickets sind insoweit an WHS zu leisten. KJP ermächtigt WHS, Kaufpreiszahlungen von Kund:In als Empfangsberechtigte im Sinne des § 362 Abs. 2 i.V.m. § 185 Abs. 1 BGB mit schuldbefreiender Wirkung für Rechnung von KJP entgegenzunehmen. Zahlungen von Kund:In an WHS erfüllen die gegenüber KJP bestehende Kaufpreisverbindlichkeit mit befreiender Wirkung.
c) Im Falle einer Rückforderung – insbesondere bei Veranstaltungsabsage, Rücktritt oder Anfechtung – richten sich Erstattungsansprüche von Kund:In gegen KJP als Vertragspartner. KJP koordiniert die Rückabwicklung mit KJK bzw. WHS.
1.4 Ergänzend zu diesen AGB gelten die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsgeländes sowie der einzelnen Veranstaltungsorte, die vor Ort eingesehen werden können.
1.5 Der Erwerb von Tickets ist nur volljährigen und uneingeschränkt geschäftsfähigen Personen gestattet, sofern nicht ausdrücklich die Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter vorliegt.
1.6 Der Erwerb von Tickets ist über die Anlage eines Kundenkontos oder per Gastbestellung möglich. Die erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
2.Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Tickets auf der Internetseite der Veranstaltung stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Ein Vertrag kommt erst unter den Voraussetzungen der nachfolgenden Ziffern zustande.
2.2 Kund:In wählt die gewünschte Ticketkategorie aus und legt das Ticket per Klick in den Warenkorb. Nach Angabe der Käuferdaten sowie der Wahl der Bezahlart gibt Kund:In durch Betätigung des Bestellbuttons „Jetzt kaufen” ein verbindliches Angebot zum Erwerb der im Warenkorb befindlichen Tickets ab. Vor Absenden der Bestellung können die eingegebenen Daten sowie die Ticketauswahl jederzeit eingesehen und korrigiert werden.
2.3 Pro Kund:In werden maximal zehn (10) Tickets je Ticketkategorie abgegeben.
2.4 Nach Eingang der Bestellung erhält Kund:In eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar. Die Eingangsbestätigung gilt als zugegangen, wenn Kund:In sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.
2.5 Der Vertrag kommt erst durch Zugang einer gesonderten Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) per E-Mail zustande. KJP ist berechtigt, das Angebot von Kund:In innerhalb von drei (3) Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Buchungsbestätigung, gilt das Angebot von Kund:In als abgelehnt; eine Zahlungspflicht von Kund:In entsteht dann nicht. Sofern die gewünschte Anzahl an Tickets nicht oder nur teilweise verfügbar ist, wird Kund:In hierüber informiert.
2.6 Der Vertragstext setzt sich zusammen aus
- Bestellung von Kund:In (Angebot);
- diesen AGB;
- der Buchungsbestätigung von KJP;
- den im Bestellprozess gesondert hervorgehobenen Kerninformationen gemäß § 312j Abs. 2 BGB
und wird Kund:In auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Zusätzlich werden Kund:In die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB bei Vertragsschluss in abrufbarer und in wiedergabefähiger Form zur Speicherung zur Verfügung gestellt, so dass Kund:In die AGB auch nach Vertragsschluss einsehen und für Beweiszwecke abspeichern kann. KJP speichert den Vertragstext unter Wahrung des Datenschutzes; Kund:In wird der gespeicherte Vertragstext auf Anfrage zugänglich gemacht.
2.7 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Übersetzungen dienen lediglich der Information von Kund:In; im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2.8 Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Solche Vorbehalte berühren jedoch nicht die Bindungswirkung einer bereits abgesandten Buchungsbestätigung nach Teil A – Ziffer 2.5; nach Zugang der Buchungsbestätigung gilt der in der Bestätigung ausgewiesene Preis als verbindlich vereinbart.
3. Preise und Zahlung
3.1 Alle auf der Internetseite „https://tickets.grandsoulsupreme.de/“ angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger System- und Zahlungsabwicklungsgebühren. Etwaige Gebühren werden Kund:In während des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen.
3.2 Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig. Im Falle einer Sofortüberweisung wird die Zahlung erst innerhalb von drei (3) Tagen nach Vertragsschluss fällig.
3.3 Es stehen die auf der Internetseite der Veranstaltung jeweils aktuell angegebenen Zahlungsmittel zur Verfügung (insbesondere Kreditkarte, PayPal, Überweisung).
3.4 Alle Zahlungsarten können eine positive Bonitätsprüfung voraussetzen.
4. Tickets
4.1 Kombi-Tickets werden ca. 1 Woche vor Festivalbeginn in Form eines Vouchers ausschließlich elektronisch per E-Mail an die von Kund:In angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Sonstige Tickets werden unmittelbar nach Kauf elektronisch per E-Mail an die von Kund:In angegebene E-Mail-Adresse übersandt
4.2 Kund:In ist für den ordnungsgemäßen Ausdruck und die Lesbarkeit des Tickets selbst verantwortlich. Jedes Ticket ist durch einen einzigartigen Code geschützt und berechtigt ungeachtet der Anzahl der Ausdrucke nur eine Person zum Einlass.
4.3 Es wird empfohlen, den SPAM-Ordner des E-Mail-Postfachs regelmäßig zu überprüfen.
4.4 Tickets dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KJP nicht für Gewinnspiele oder Verlosungen verwendet werden.
5. Widerrufsrecht
5.1 Bei Verträgen über den Erwerb von Tages- oder Wochenendtickets bzw. reinen Ticketanteils am Kombiticket für das Festival „Grand Soul Supreme“ besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Das Festival findet an einem bei Vertragsschluss feststehenden, spezifischen Termin statt; KJP stellt die Veranstaltungskapazitäten unmittelbar und eigenwirtschaftlich bereit. Die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist daher einschlägig.
5.2 Für den Unterkunftsanteil von Kombitickets besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht. Dies ergibt sich aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, da es sich bei der Beherbergungsleistung um einen Dienstleistungsvertrag im Bereich der Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken handelt, der für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht (Anreise- und Abreisetag des Festivals).
5.3 Auf den Ausschluss des Widerrufsrechts wird Kund:In vor Abschluss der Bestellung durch eine gesonderte Information im Bestellvorgang ausdrücklich hingewiesen. Kund:In bestätigt vor Betätigung des Bestellbuttons „Jetzt kaufen“ ausdrücklich, dass sie vom Ausschluss des Widerrufsrechts Kenntnis genommen hat (§ 312g Abs. 2 S. 2 BGB).
5.4 Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche von Kund:In aus Anfechtung (§§ 119 ff. BGB), aus der Verletzung von Aufklärungspflichten (§§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB) sowie aus dem Mietgewährleistungsrecht (§§ 536 ff. BGB) für den Unterkunftsanteil bleiben unberührt.
6. Stornierung und Umbuchung
6.1 Eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung durch von Kund:In ist grundsätzlich nicht möglich, da ein Widerrufsrecht gemäß Teil A – Ziffer 5 ausgeschlossen ist.
6.2 Kund:In wird jedoch – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – berechtigt, jederzeit vor Festivalbeginn vom Kombiticket-Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber KJ Project GmbH, Lerchenstraße 12, 22767 Hamburg, E-Mail: tickets@kj.de) zu erklären und wird wirksam, sobald er KJP zugegangen ist. KJP empfiehlt Kund:In, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder Einschreiben) zu erklären, um den Rücktrittszeitpunkt nachweisen zu können; eine gesetzliche Formvorgabe besteht jedoch nicht.
6.3 Mit dem Zugang der Rücktrittserklärung verliert KJP ihren Anspruch auf den vereinbarten Kombiticket-Preis. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung vollständig zurückerstattet, abzüglich einer etwaigen angemessenen Entschädigung.
6.4 KJP pauschaliert die angemessene Entschädigung wie folgt. Entschädigungspauschalen bestimmen sich nach dem Kombiticket-Preis abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was KJP durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirbt. Die Pauschalen berücksichtigen zudem den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Veranstaltungsbeginn. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung KJP zugeht. Auf Wunsch von Kund:In wird KJP die Herleitung der Entschädigungspauschalen im Einzelfall begründen. Es gelten folgende Pauschalen:
1. Unterkunftsanteil
Bei Rücktrittserklärung
- bis zum 42. Kalendertag vor Mietbeginn: 20%,
- vom 41. bis 22. Kalendertag vor Mietbeginn: 60%,
- vom 21. bis 3. Kalendertag vor Mietbeginn: 80%,
- ab dem 2. Kalendertag vor bis zum Tag des Mietbeginns: 95%,
jeweils abzüglich einer Stornogebühr von 20,- EUR pro Buchung/Unterkunft.
1. Festivalticketanteil
Der Anteil des miterworbenen Festivalticket bleibt bei der Berechnung der vorstehenden Entschädigungspauschalen unberücksichtigt. Kund:In hat zusätzlich zur jeweiligen Entschädigung für den Unterkunftsanteil eine Entschädigung in voller Höhe des reinen Festivalticketanteils zu zahlen.
Kund:In bleibt der Nachweis gestattet, dass KJP zustehende angemessene Entschädigung wesentlich geringer ist als die jeweils anwendbare Pauschale. KJP behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu verlangen, wenn KJP nachweist, dass KJP wesentlich höhere konkrete Aufwendungen entstanden sind, als die anwendbare Pauschale abbildet. Eine solche individuell berechnete Entschädigung darf nur dann verlangt werden, wenn KJP die Entschädigung unter konkreter Bezifferung der relevanten Aufwendungen sowie unter Abzug nachgewiesener Ersparnisse und unter Abzug dessen, was KJP durch anderweitige Verwendung der Leistungen einnimmt, schriftlich darlegt und begründet. Die Beweislast für eine höhere Entschädigung liegt bei KJP.
7. Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs
7.1 Ein gewerblicher Weiterverkauf (d. h. ein Verkauf unter Gewinnerzielungsabsicht) von Tickets ist untersagt, sofern nicht abweichend schriftlich mit KJP vereinbart.
7.2 Tickets dürfen privat nur zum aufgedruckten Preis zuzüglich nachgewiesener Erwerbsgebühren veräußert werden.
7.3 Ein Verstoß gegen die Ziffern 7.1 bis 7.2 oder gegen Ziffer 4.4 aus Teil A dieser AGBs berechtigt KJP, die von dem Verstoß unmittelbar betroffenen Tickets entschädigungslos zu stornieren.
7.4 Abweichend von Teil A – Ziffer 7.3 ist KJP bei einem Verstoß mit erheblichem gewerblichem Ausmaß – insbesondere beim gewerbsmäßigen Weiterverkauf einer größeren Anzahl von Tickets oder bei wiederholten Verstößen – berechtigt, auch weitere Tickets von betreffender Kund:In für dieselbe Veranstaltung zu stornieren, sofern dies im Einzelfall verhältnismäßig ist. Die Verhältnismäßigkeit ist anhand des Umfangs des Verstoßes, des erzielten oder angestrebten Gewinns und der Anzahl der betroffenen Tickets zu beurteilen. Vor einer solchen Stornierung nach Teil A – Ziffer 7.4 wird KJP Kund:In auf den Verstoß hinweisen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme geben, sofern dies zumutbar und ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.
8. Absage, Abbruch und Verschiebung der Veranstaltung
8.1 Die Veranstaltung wird grundsätzlich bei jeder Witterung durchgeführt. KJP ist jedoch berechtigt, die Veranstaltung oder einzelne Teile davon abzusagen, abzubrechen oder zeitlich zu verschieben, wenn Witterungsumstände eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Gäste, Künstler:Innen oder des Personals befürchten lassen; ein Fall höherer Gewalt vorliegt (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, terroristische Anschläge oder vergleichbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von KJP); eine behördliche Anordnung oder gerichtliche Entscheidung die Durchführung untersagt oder wesentlich einschränkt.
8.2 Im Falle einer vollständigen Absage oder Verschiebung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit für einen etwaigen Ersatztermin. KJP wird einen Ersatztermin spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Absage auf der Internetseite der Veranstaltung bekanntgeben. Dieser Termin darf maximal dreizehn (13) Monate nach dem Ende der abgesagten bzw. verschobenen Veranstaltung liegen.
8.3 Kund:In kann die Erstattung des Ticketpreises verlangen, wenn Kund:In der Besuch des Ersatztermins unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn
- Kund:In für den Ersatztermin bereits eine gebuchte und nicht kostenfrei stornierbare Urlaubsreise oder Tickets für eine vergleichbare Veranstaltung nachweisen kann;
- Kund:In eine nicht verschiebbare, vor der Ersatzterminbekanntgabe entstandene dienstliche Verpflichtung nachweisen kann;
- Kund:In aufgrund eigener Erkrankung, einer unmittelbar bevorstehenden Operation oder einer Pflegeverpflichtung gegenüber nahen Angehörigen i. S. d. § 7 Abs. 3 PflegeZG am Besuch nachweislich verhindert ist;
- oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, der es Kund:In nach den Umständen des nachweislichen Einzelfalls objektiv unzumutbar macht, den Ersatztermin wahrzunehmen.
8.4 Die Unzumutbarkeit ist gegenüber KJP schriftlich oder per E-Mail unter Beifügung geeigneter Nachweise geltend zu machen. Die Geltendmachung hat spätestens acht (8) Wochen vor dem Ersatztermin zu erfolgen. KJP ist berechtigt, die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen. Das Recht auf Erstattung nach Teil A – Ziffer 8.3 lässt etwaige weitergehende gesetzliche Rücktrittsrechte von Kund:In unberührt, insbesondere für den Fall, dass der Veranstaltungsvertrag als relatives Fixgeschäft anzusehen ist.
9. Programmänderungen
9.1 Ein Ticket berechtigt Kund:In zum Besuch einer Vielzahl von Veranstaltungen, Konzerten und DJ-Sets im Rahmen des Festivals. Im Falle von Änderungen im Programmablauf, insbesondere der zeitlichen Verlegung, Verkürzung oder des Ausfalls einzelner Auftritte (Acts), der Änderung des Line-Ups oder der Streichung einzelner Veranstaltungsorte aus dem Programm, bestehen keine Ansprüche von Kund:In auf Erstattung, Minderung oder Schadensersatz, solange der Gesamtcharakter des Festivals als mehrtägiges Musikfestival mit mehreren Künstler:Innen aus den Bereichen Soul, Funk und Disco gewahrt bleibt.
9.2 Die Änderung oder ersatzlose Streichung einzelner Künstler:Innen stellt grundsätzlich keine wesentliche Vertragsänderung dar und begründet weder ein Rücktrittsrecht noch einen Minderungsanspruch, solange der Gesamtcharakter des Festivals als dreitägiges Musikfestival mit mehreren Künstler:Innen aus den Bereichen Soul, Funk und Disco gewahrt bleibt.
Jedoch steht Kund:In dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine Künstler:In ausfällt, die kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt:
- sie wurde im Rahmen der offiziellen Festivalbewerbung namentlich als Headliner der Veranstaltung prominent und werbewirksam angekündigt,
- und ihr Auftritt kann nicht durch eine/n Künstler:In vergleichbarer Bekanntheit und vergleichbaren Formats ersetzt werden,
- und der Ausfall wird Kund:In mit weniger als 14 Tagen Vorlauf vor dem Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.
Das Rücktrittsrecht nach Teil A – Ziffer 9.2 ist innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Bekanntgabe des Ausfalls schriftlich oder per E-Mail gegenüber KJP geltend zu machen. KJP erstattet in diesem Fall den jeweiligen vollständigen Ticketpreis.
9.3 Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind im Rahmen der Durchführung eines mehrtägigen Festivals hinzunehmen.
9.4 KJP wird Programmänderungen unverzüglich auf der Internetseite der Veranstaltung bekanntgeben. Es wird empfohlen, sich zeitnah vor dem Festivalbesuch über den aktuellen Programmstand zu informieren.
Teil B – Unterkunft (gilt nur für Kombitickets)
1. Anreise, Check-In und Abreise
1.1 Die Schlüssel zur Unterkunft sowie die Festivalbändchen sind bei der Rezeption von WHS zu Beginn der Veranstaltung hinterlegt.
1.2 Die Unterkunft ist am Anreisetag ab 15:00 Uhr beziehfertig und am Abreisetag, soweit dies der Festivalsonntag ist, bis spätestens 12:00 Uhr (ansonsten bei Verlängerungsnächten bis spätestens 10 Uhr) zu räumen. Der Schlüssel ist bis zu diesem Zeitpunkt an der Rezeption zurückzugeben.
1.3 Ein Late Check-Out ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit WHS und gegen gesonderte Gebühr möglich.
2. Nutzung und Endreinigung
2.1 Kund:In ist verpflichtet, die Unterkunft pfleglich zu behandeln und bei Abreise in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Benutztes Geschirr und Kücheninventar sind gereinigt zu verstauen. Müll ist in den vorgesehenen Containern zu entsorgen.
2.2 Die reguläre Endreinigung ist im Preis enthalten. Bei besonders starken Verschmutzungen oder Beschädigungen behält sich KJP vor, die zusätzlichen Kosten nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
2.3 Das Rauchen ist in sämtlichen Unterkünften einschließlich Balkonen und Terrassen untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann eine Sonderreinigungsgebühr erhoben werden.
2.4 Das Grillen in den Unterkünften sowie auf Balkonen und Terrassen ist untersagt. Grillplätze können über WHS reserviert werden.
2.5 Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen können auf Anfrage bei bestimmten Unterkunftstypen gewährt werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
3.Zustand der Unterkunft und Mängelrüge
3.1 Der Zustand der Unterkunft sowie des Inventars ist von Kund:In unverzüglich nach dem Check-In zu prüfen. Etwaige erkennbare Mängel der Unterkunft sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des ersten vollständigen Tages des Mietbeginns bei der Rezeption von WHS anzuzeigen. Die Anzeige kann mündlich erfolgen und ist auf Wunsch von WHS zu bestätigen. Verdeckte Mängel, die sich erst nach dem Check-In zeigen, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei der Rezeption von WHS zu melden.
3.2 Während der Mietzeit entstandene Schäden sind durch Kund:In unverzüglich anzuzeigen und zum Selbstkostenpreis zu ersetzen, soweit diese von Kund:In verschuldet sind.
4. Parken
4.1 Übernachtungsgäste nutzen die ausgewiesenen Anreiseparkplätze. Das Kurzparkticket wird an der Rezeption kostenfrei gegen ein Dauerparkticket getauscht.
4.2 Tagesgäste nutzen die kostenpflichtigen Parkplätze P1 und P2.
Teil C – Besuch der Veranstaltung
1. Einlass und Festivalbändchen
1.1 Bei Anreise wird das Ticket an der Rezeption (Übernachtungsgäste) bzw. an der Tageskasse (Tagesgäste) entwertet. Kund:In erhält ein Festivalbändchen, das während der gesamten Veranstaltungsdauer sichtbar und unbeschädigt zu tragen ist.
1.2 Der Zutritt zu den einzelnen Veranstaltungsorten ist nur mit gültigem, unbeschädigtem Festivalbändchen möglich. Ohne ein solches besteht kein Anspruch auf Einlass.
1.3 Bei Verlust oder Beschädigung des Festivalbändchens, die KJP nicht zu vertreten hat, besteht weder Anspruch auf Ersatz noch auf Erstattung des Ticketpreises.
1.4 KJP behält sich das Recht vor, Kund:In den Einlass aus wichtigem Grund zu verweigern. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen sowie bei Verlassen des jeweiligen Veranstaltungsortes kann der (erneute) Einlass verwehrt werden.
2. Kapazitäten
2.1 Die räumliche Kapazität der einzelnen Veranstaltungsorte (Bühnen, Floors, Clubs, Off-Locations) ist begrenzt. Ein Ticket gewährt Zutritt zu einem bestimmten Veranstaltungsort nur, solange dessen Kapazität nicht erschöpft ist. Rechtzeitiges Erscheinen wird dringend empfohlen.
2.2 Den Weisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
3. Sicherheitskontrollen und verbotene Gegenstände
3.1 Beim Einlass in die Veranstaltungsorte finden angemessene Sicherheitskontrollen durch den Ordnungsdienst statt. Solche Kontrollen können auch während der Veranstaltung stichprobenartig durchgeführt werden. Kund:In erklärt sich mit der Durchführung solcher Kontrollen einverstanden.
3.2 Folgende Gegenstände dürfen nicht
a) auf das gesamte Veranstaltungsgelände:
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art,
- Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug,
- Feuerwerkskörper, Wunderkerzen und sonstige pyrotechnische Gegenstände,
- Drogen und illegale Substanzen jeglicher Art,
- Gasflaschen,
- Trommeln, Vuvuzelas und sonstige Geräte zur Lärmerzeugung,
- Texte, Bilder und sonstige Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem, obszönem, pornographischem oder rassistischem Inhalt.
b) in den jeweiligen Veranstaltungsort:
- Behältnisse mit einer Größe von mehr als H44 × B37 × T30 cm (ca. DIN A4),
- Glasflaschen, Gläser, Helme und Masken (ausgenommen handelsüblicher Mund-Nasen-Schutz),
- Getränke und Flüssigkeiten aller Art,
- Stühle, Sitzmöbel und sonstige Sitzgelegenheiten,
- Professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment,
- Notebooks, Tablets, Laserpointer und sonstige elektronische Geräte (mit Ausnahme von Mobiltelefonen, Kleinbildkameras und Uhren),
- Sperrige Gegenstände (Leitern, Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment, Selfie-Sticks),
- Deo- und Haarspray,
- Tragbare Lautsprecherboxen (Bluetooth-Boxen u. Ä.),
mitgebracht werden.
3.3 Weigert sich Kund:In, unzulässige Gegenstände am Einlass zurückzulassen, kann der jeweilige Zutritt ohne Erstattung des Ticketpreises verweigert werden. Für zurückgelassene Gegenstände übernimmt KJP keine Haftung und keine Aufbewahrungspflicht.
4. Hausrecht
4.1 Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände sowie an den einzelnen Veranstaltungsorten (Bühnen, Floors, Backstage-Bereiche, Gastronomie- und Aufenthaltsflächen) wird während der Dauer des Festivals durch KJP sowie das von ihr beauftragte Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt.
4.2 WHS als Betreiberin des Ferien- und Freizeitparks Weissenhäuser Strand übt das Hausrecht ergänzend für alle nicht unmittelbar zur Veranstaltung gehörenden Bereiche aus (insbesondere Unterkünfte, Schwimmbad, allgemeine Infrastruktur des Parks).
4.3 Den Weisungen von KJP, des Ordnungs- und Sicherheitspersonals sowie – in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen – der Mitarbeitenden von WHS ist jederzeit Folge zu leisten.
4.4 KJP ist berechtigt, im Rahmen des Hausrechts Gästen den Zutritt zum Veranstaltungsgelände oder zu einzelnen Veranstaltungsorten aus wichtigem Grund zu verweigern oder sie des Geländes zu verweisen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- erheblichen Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung von WHS;
- Gefährdung der Sicherheit anderer Gäste, des Personals oder der Künstler:Innen;
- erheblicher Beeinträchtigung des Veranstaltungsablaufs;
- offensichtlicher Alkohol- oder Drogenintoxikation, die eine Selbst- oder Fremdgefährdung befürchten lässt.
4.5 Im Falle eines Hausverweises oder Hausverbots verliert das Ticket seine Gültigkeit für die gesamte verbleibende Festivaldauer. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt nicht.
5. Verhaltensregeln
5.1 Während des gesamten Festivals ist es untersagt:
- körperliche Gewalt gegen andere Gäste, Personal, Künstler:Innen oder sonstige Dritte auszuüben;
- Gegenstände auf Bühnen oder andere Gäste zu werfen;
- auf Bühnen oder technische Aufbauten zu klettern, Stage Diving oder Crowd Surfing zu betreiben;
- außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten;
- bauliche Anlagen, Wände, Einrichtungen oder das Inventar zu beschädigen, zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen;
- ohne vorherige schriftliche Genehmigung von KJP gewerblichen Handel zu treiben;
- für Gäste nicht freigegebene Bereiche zu betreten;
- den jeweiligen Hygienevorgaben oder den Weisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals zuwider zu handeln.
5.2 Die Nutzung tragbarer Lautsprecherboxen (Bluetooth-Boxen u. Ä.) ist in den öffentlichen Einrichtungen, auf den Terrassen und Balkonen der Unterkünfte sowie auf dem Marktplatz des Ferien- und Freizeitparks nicht gestattet.
5.3 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensregeln dieser AGB oder die Hausordnung findet Teil C – Ziffer 4.4 und 4.5 (Hausverweis bzw. -verbot, Ticketverlust) Anwendung.
6. Fotografieren und Filmaufnahmen
6.1 Das Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Mobiltelefonen und Kleinbildkameras ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste, Künstler:Innen und des Personals sind jederzeit zu wahren.
6.2 Das Herstellen professioneller Film- oder Tonaufnahmen sowie deren Veröffentlichung – online oder offline – ohne vorherige schriftliche Genehmigung von KJP ist untersagt.
7. Recht am eigenen Bild
7.1 Während der Veranstaltung werden von KJP oder von ihr beauftragten Dritten Bild- und Tonaufnahmen angefertigt, auf denen Gäste als Beiwerk oder im Rahmen von Versammlungen und Aufzügen im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KUG ohne individuelle Erkennbarkeit als Hauptmotiv erkennbar sein können. Solche Aufnahmen werden zu Zwecken der Berichterstattung, Dokumentation und Bewerbung der Veranstaltung in allen bekannten und zukünftigen Medien genutzt.
7.2 Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich Kund:In damit einverstanden, dass derartige Aufnahmen angefertigt und für die vorgenannten Zwecke genutzt werden dürfen.
7.3 Gezielte Porträtaufnahmen einzelner Gäste zu Werbezwecken erfolgen nur mit gesonderter ausdrücklicher Einwilligung.
7.4 Einem Widerspruch gegen die Verwendung bereits angefertigter Aufnahmen kann im Rahmen des technisch Möglichen und rechtlich Zumutbaren entsprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder per E-Mail an KJP zu richten.
8. Gesundheitshinweis – Lautstärke
8.1 Kund:In ist bewusst, dass auf dem Festival insbesondere in unmittelbarer Nähe von Bühnen und Lautsprecherboxen eine erhebliche Lautstärke herrschen kann, die zu Gehörschäden führen kann.
8.2 KJP sorgt durch geeignete technische Maßnahmen und Lautstärkebegrenzung dafür, dass die gesetzlich zulässigen Schallpegel eingehalten werden.
8.3 Unabhängig davon wird dringend empfohlen, Gehörschutz (Ohrstöpsel) zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in unmittelbarer Nähe der Lautsprecherboxen. Es wird geraten, einen Platz zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
Teil D – Haftung und Schlussbestimmungen
1. Haftung von KJP
1.1 KJP haftet unbeschränkt:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von KJP, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- bei Übernahme einer Garantie.
1.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet KJP nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kund:In regelmäßig vertrauen darf.
1.3 Im Übrigen ist die Haftung von KJP – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
1.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von KJP.
1.5 KJP übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände der Gäste, insbesondere Bekleidung, Taschen und Ausrüstungsgegenstände.
2. Freistellung
2.1 Verursacht Kund:In schuldhaft einen Schaden bei Dritten (z. B. anderen Gästen, Künstler:Innen, Personal), stellt Kund:In KJP von sämtlichen Ansprüchen frei, die diese Dritten gegen KJP geltend machen. Die Freistellung umfasst insoweit auch etwaige erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe.
2.2 Kund:In ist verpflichtet, KJP im Falle einer Inanspruchnahme unverzüglich alle erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen.
3. Datenschutz
3.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG).
3.2 Einzelheiten über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Veranstaltung.
4. Streitbeilegung
KJP ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen (§ 36 VSBG).
5.Anwendbares Recht
5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), wenn Kund:In den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder der gewöhnliche Aufenthalt von Kund:In in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
5.2 Gegenüber Kund:Innen, die einen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls deutsches Recht, wobei zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem Kund:In den gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).
6.Gerichtsstand
6.1 Sofern Kund:In Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg.
6.2 Sofern Kund:In Verbraucher:In im Sinne des § 13 BGB ist, gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß §§ 12 ff. ZPO. Hat Kund:In bei Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und diesen zum Zeitpunkt der Klageerhebung ins Ausland verlegt, oder ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort von Kund:In bei Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand Hamburg (§ 38 Abs. 3 Nr. 1 ZPO).
6.3 Gegenüber Verbraucher:Innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bleibt deren Recht unberührt, ausschließlich an ihrem Wohnsitzgericht verklagt zu werden (Art. 18 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012).
7.Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Mai 2026
